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Nun auch der BayVGH: Untersagung der Sportwettvermittlung rechtswidrig!
In einem von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren wegen der Untersagung der Sportwettvermittlung durch die Stadt München hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Untersagung der Sportwettvermittlung an ein EU-Konzessioniertes Unternehmen nicht gestützt werden |
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Am 08. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Glücksspiel Monopol in Deutschland veröffentlicht - mit weitreichenden Konsequenzen für private Anbieter von Sportwetten.
Mit der aktuellen Rechtsprechung des EuGH dürfte es den Behörden in Deutschland äußert schwer fallen gegen private Anbieter von Sportwetten vorzugehen - Sportwettbüros können nun also in den allermeisten Fällen ungehindert arbeiten.
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